Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Sporrer,
mit diesem offenen Brief wenden sich die unterzeichnenden Organisationen und Stimmen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einer entscheidenden Phase der Verhandlungen zur EU Inc. an Sie.
Wir ersuchen Sie, sich auf europäischer Ebene für die praxisnahe Umsetzung des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 einzusetzen.
Europa steht in einem zunehmend intensiven globalen Wettbewerb um Talente, Kapital und innovative Unternehmen. Der Draghi-Report¹ hat 2024 klar benannt, was auf dem Spiel steht: Ohne mehr Produktivität und Innovationskraft wird Europa irgendwann zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung, Klimaneutralität und geopolitischer Souveränität wählen müssen.
Die EU Inc. ist entscheidend für die Stärkung und Modernisierung des europäischen Gesellschaftsrechts hin zu einem echten Binnenmarkt. Eine gemeinsame Unternehmensform für grenzüberschreitendes Wachstum ist ein notwendiger Schritt, um im Angesicht drängender geopolitischer Herausforderungen zu bestehen. Diese Chance darf nicht vertan werden.²
Für Österreich ist das besonders relevant: Laut Austrian Startup Monitor 2025 erzielen österreichische Startups rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland. Ein funktionierender europäischer Unternehmensstandard ist damit keine abstrakte Rechtsfrage, sondern eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit als Gründungsstandort. Dabei ist die Ausgangslage ernüchternd: Die über 60 nationalen Gesellschaftsformen der EU wurden nicht dafür geschaffen, Märkte, Unternehmen und die vier europäischen Grundfreiheiten zu bedienen, sie sind außerhalb eines effizienten Ideenwettbewerbs gewachsen. „Die EU Inc. kann zumindest dieses Problem lösen."
Die EU Inc. ist einer der konkreten Hebel, um diesen Rahmen zu schaffen: Gründung in 48 Stunden, gültig in allen 27 Mitgliedstaaten, ohne Mindestkapital. Der Vorschlag kann funktionieren, aber nur, wenn die Architektur nicht durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt wird.
Freie Sitzwahl ist die Voraussetzung
Von einigen wird kritisiert, dass der Sitz des Registerstaates frei gewählt werden kann. Dieser Kritik ist aus gesamtwirtschaftlicher Sicht nicht zu folgen und wir möchten betonen, dass viele Stakeholder diese europäische Freiheit begrüßen und dringend benötigen.
Die österreichische Wirtschaft und Wachstumsindustrien profitieren besonders von einem echten europäischen Binnenmarkt und haben kein Interesse daran, dass die freie Sitzwahl von Vertretern Österreichs in den Ratsverhandlungen kritisiert wird.
Im Gegenteil: dann würde drohen, dass anstatt eines echten europäischen Standards 27 nationale Varianten unter gemeinsamem Namen auftreten. Holdingstrukturen außerhalb der EU, heute bereits Realität, wenn österreichische Startups für ihre Skalierung eine „Delaware Inc." gründen, blieben die naheliegende Option. Der Abgang von wachsenden Unternehmen aus Österreich und der EU würde fortgesetzt werden.
„Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels."
Die bereits im Zuge des GesRÄG 2023 widerlegten Einwände überzeugen immer noch nicht: Geldwäschebekämpfung hängt nicht am Ort des Firmenbuchauszugs, sondern an Transparenzpflichten, KYC/AML-Standards und einem gut geführten, einheitlichen EU-Register. Die EU Inc. bietet die Chance, diese EU-weit zu harmonisieren und zu stärken. Und Arbeitsrecht, Löhne, Kollektivverträge und Sozialversicherung folgen dem Arbeitsort, nicht dem Registersitz. Das gilt schon heute für ausländische Gesellschaften mit österreichischen Betrieben und ändert sich durch die EU Inc. nicht. Wer unsere Sozialsysteme langfristig finanzieren will, braucht genau jene innovativen Unternehmen, die die EU Inc. in Europa halten soll.
Unsere Empfehlung
Wir ersuchen Sie, sich in den laufenden Verhandlungen für drei Punkte einzusetzen:
- Erstensmuss die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU gewahrt bleiben, abgesichert durch ein strenges Nicht-Diskriminierungsprinzip, das auch indirekte Benachteiligungen über Förderbedingungen oder zusätzliche Auflagen verhindert.
- Zweitenssoll die EU Inc. für alle Unternehmen offen sein, ohne Größenbeschränkungen oder Umsatzgrenzen. Wer Innovation auf Startups und Scaleups einengt, überlässt die Definition von Wachstum der Politik statt dem Markt. Gründerinnen und Gründer sollen selbst entscheiden, welche Unternehmensform zu ihnen passt.
- Drittensbraucht die EU Inc. ein zentrales digitales Register mit starker KYC/AML- und UBO-Durchsetzung, vollständig digitaler Gründung in 48 Stunden und der Möglichkeit, in einem Schritt ein Geschäftskonto zu eröffnen. Genau diese Architektur macht Geldwäscheprävention effizienter als in den heute fragmentierten nationalen Systemen.
Wir ersuchen Sie, sich für den Kommissionsentwurf und eine starke und moderne Ausgestaltung der EU Inc. einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Hannah Wundsam
CEO AustrianStartups
Andreas Klinger
Initiator EU-INC
Keyvan Rastegar
RPCK Rastegar Pancha
Oliver Holle
Managing Partner & Gründer Speedinvest
Hans Harrer
Vorstandsvorsitzender des SENAT DER WIRTSCHAFT Österreich
Georg Kopetz
Mitgründer und CEO der TTTech
Johann Hansmann
Investor, Hans(wo)man Group
Kilian Kaminski
Co-Founder Refurbed
Verena Eugster
Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft
Philipp Kinsky
Herbst Kinsky Rechtsanwälte GmbH
Monique Fischer
Head of Operations, WU Entrepreneurship Center
Markus Raunig
Vorstandsvorsitzer AustrianStartups, Mitglied Startup Rat
Rudolf Dömötör
Direktor & Geschäftsführer, WU Entrepreneurship Center & WU Ignite Ventures
Michael Oberhoffner
Präsident der ScaleUp Association
Valentin Krenkel
Stv. Geschäftsführer, invest.austria – Austrian Association for Private Capital
Werner Wutscher
CEO New Venture Scouting, Mitglied Startup Rat
